Änderungen 2015 - HuG Hilter, Dissen Bad Rothenfelde e.V.

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Änderungen 2015

Aktuelles
 
Im Folgenden werden Änderungen im Jahr 2015 kurz vorgestellt ohne Anspruch auf Vollsträndigkeit:
 

Allgemeines
  • Bei den Maklergebühren für die Vermietung von Wohnungen wurde das Bestellerprinzip eingeführt. Wird über den Makler vermietet, so soll derjenige künftig die Maklergebühren tragen, der ihn beauftragt hat. Das wird in der Regel der Vermieter sein.

Vorschriften
  • Von der Bundesregierung wurde das Mietrecht modifiziert, die Bundesländer können die sogenannte Mietpreisbremse einführen. Bisher konnte sie in Niedersachsen verhindert werden. Es gilt, die Entwicklung weiterhin kritisch zu beobachten.
  • Zum 01.11 2015 wurde die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter eingeführt. Vermieter müssen den Ein - oder Auszug eines Mieters innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch dem Einwohnermeldeamt melden. Wer der Pflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000€ belegt werden.
  • Alle Mietwohnungen müssen ab dem 01.01.2016 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

energetische Änderungen
  • Die energetische Gebäudebeschaffenheit muss dem Mieter mitgeteilt werden.
  • Die Werte für die Wärmedämmung der oberen Geschossdecke wurden erhöht.
  • Öl- und Gasheizungen die mehr als 30 Jahre alt sind, müssen ersetzt werden.
  • Es wurden niedrigere Grenzwerte für Kamine und Öfen festgelegt.
  • Es gilt nach dem neuen Mess– und Eichgesetz eine Meldepflicht für neue Messgeräte (Zähler für die Verbrauchserfassung)

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