Änderungen 2016 - HuG Hilter, Dissen Bad Rothenfelde e.V.

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Änderungen 2016

Aktuelles
Im Folgenden werden Änderungen im Jahr 2016 kurz vorgestellt ohne Anspruch auf Vollsträndigkeit:

Allgemeines
ab 01.01.2016 müssen auch in Niedersachsen Rauchmelder in allen Wohnungen eingebaut sein und Schlafräume und Fluchtwege absichern. Der Staat kontrolliert den Einbau der Geräte in Privatwohnungen nicht. Laut dem Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft muss die Rauchmelderpflicht von Versicherten zwar grundsätzlich beachtet werden - praktisch ergeben sich bei Nichtbeachtung jedoch kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Grund dafür sei, dass ein Fehlen des Rauchmelders noch nicht die Brandursache und ein dadurch höher ausfallender Schaden meist kaum nachzuweisen ist.
 
 
Energieeinsparverordnung (EnEV)
ab 01.01.2016 müssen nun zugängliche oberste Geschoßdecken über beheizten Räumen oder alternativ das darüber liegende Dach gedämmt sein. Die Nachrüstpflicht greift nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende Dach bereits den Mindestwärmeschutz nach DIN-Norm erfüllen. Wenn der Verpflichtung nicht nachgekommen wurde, droht ein Bußgeld bis zu 50.000,- Euro. Eigentümer, die am 01.02.2002 selbst im Haus wohnten sind nicht betroffen. Außerdem entfällt die Dämmpflicht, wenn nachgewiesen werden kann, das die Aufwendungen durch die Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können.

Ab 01.01.2016 werden die energetischen Anforderungen an Neubauten angehoben.
Der bis heute zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung reduziert sich für neu zu errichtende Gebäude um 25 Prozent. Ebenso verschärfen sich die zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten bei der Dämmung der Gebäudehülle im Mittel um 20 Prozent. Dies gilt für Bauvorhaben, die ab 2016 beantragt werden.
 
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
ab 01.01.2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, mit einem eigenen Energielabel, dem "Nationalen Effizienzlabel für Altgeräte" gekennzeichnet werden. Es informiert über die individuelle Effizienz des Heizkessels und kann von Heizungsinstallateuren, Schornsteinfegern oder Energieberatern angebracht werden. Die Kennzeichnung wird Pflicht, ist aber kostenlos für die Verbraucher. Neue Heizgeräte müssen bereits seit September 2015 ein EU-Energielabel tragen – ähnlich wie das bei Waschmaschinen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Bereits seit dem 1. August 2014 müssen Betreiber Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 500 Kilowatt (kW) Leistung den selbst erzeugten Strom direkt vermarkten.
 
Ab dem 1.1.2016 gibt es staatlich festgelegt Einspeisevergütungen nur noch für Anlagen mit einer Leistung von unter 100 Kilowatt (kW).
 
Ab 01.01.2016 steigt die EEG-Umlage für Verbraucher von 6,17 Cent auf 6,35 Cent pro Kilowattstunde.
 
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