Änderungen 2021 - HuG Hilter, Dissen Bad Rothenfelde e.V.

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Änderungen 2021

Aktuelles
Im Folgenden werden Änderungen im Jahr 2021 kurz vorgestellt ohne Anspruch auf Vollsträndigkeit:

EEG-Novelle verabschiedet
Kurz vor Weihnachten haben Bundestag und Bundesrat die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Unter anderem soll der Ausbau von Photovoltaik (PV) praktisch verdoppelt werden. Auf genaue Ausbauziele wollte sich die Große Koalition bisher jedoch nicht festlegen; hier soll im ersten Quartal 2021 nachjustiert werden. Dies sieht ein entsprechender Entschließungsantrag vor.
Doch es gibt auch konkrete Inhalte: Laut Beschluss müssen PV-Anlagen erst ab einer Leistung von 750 kW an Ausschreibungen teilnehmen. Für Strom, der in Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW pro Jahr für den Eigenverbrauch erzeugt wird, muss zudem keine EEG-Umlage bezahlt werden. PV-Altanlagen sollen zunächst bis 2027 eine feste Einspeisevergütung in Höhe ihres Marktwertes erhalten. In kleinen PV-Bestandsanlagen muss erst bei 7 kWp statt wie zuvor bei 1 kWp ein entsprechender "Smart Meter" eingebaut werden.

Änderungen 2021 im Bereich Immobilien
  • Mehr Wohnungsbauprämie: Bürger erhalten seit diesem Jahr maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen sind gestiegen: für Alleinstehende auf 35.000 Euro, für Verheiratete auf 70.000 Euro.
  • Verlängertes Baukindergeld: Mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände in einem Förderzeitraum von zehn Jahren. Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.
  • Weniger Feinstaub bei Kaminöfen: Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt ab diesem Jahr strengere Feinstaubregeln vor. Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können.
  • Geteilte Maklerkosten: Wer eine Immobilie kauft, muss seit dem 23. Dezember 2020 nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.
  • Andere Regeln bei Wohneigentum: Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. So können jetzt Eigentumswohnungen barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder Glasfaseranschluss gelegt werden. Umbaumaßnahmen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten sind dann jeweils von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen künftig alle Eigentümer die Sanierungskosten tragen.

Überbrückungshilfe III gilt bis Ende Juni 2021
Seit Januar 2021 gilt die Überbrückungshilfe III, die bis Ende Juni 2021 läuft. Erstattet werden dabei nicht wie bei den November- und Dezemberhilfen Umsatzausfälle, sondern betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Der Höchstbetrag für die Überbrückungshilfe III liegt bei 500.000 Euro. Dieser maximale Zuschuss ist geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen.

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben steuefrei
Wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstockt, bleibt dieser Zuschuss weiterhin steuerfrei.

Corona-Bonus bis 30. Juni verlängert
Unternehmen, die noch nicht die Möglichkeit hatten, ihren Arbeitnehmern einen Corona-Bonus zu zahlen oder den Betrag von 1.500 Euro auszuschöpfen, können dies bis Mitte dieses Jahres nachholen. Denn mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Frist bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Eine Aufteilung auf mehrere Teilleistungen ist möglich.

2021 zurück zu 19 Prozent Mehrwertsteuer
Die befristete Senkung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 endete am 1. Januar 2021. Auch für Handwerksbetriebe gelten wieder die alten Steuersätze von 19 (aktuell 16 Prozent) beziehungsweise sieben Prozent (aktuell fünf Prozent).

Pendlerpauschale gestiegen
2021 können ab dem 21. Kilometer 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Arbeitnehmer, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuern bezahlen, profitieren ebenfalls: Sie können eine Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen.

Niedrigere Inkassogebühren
Die Inkassogebühren für Schuldner kleiner Beträge sinken. Bei kleinen Forderungen von bis zu 50 Euro dürfen die Kosten für die Schuldner nicht mehr höher ausfallen als die Forderung selbst.

Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung gestiegen
Seit dem 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro pro Stunde. Die Mindestausbildungsvergütung pro Monat beträgt seit diesem Jahr 550 Euro.

Steueränderungen im Bereich Ehrenamt
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, steigt von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei.

Homeoffice: Corona-Sonderregelung bei der Steuer
Wer während der Corona-Krise von zu Hause arbeitet, kann seine Ausgaben jetzt leichter in der Steuererklärung geltend machen. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Sonderregelung gilt für die Jahre 2020 und 2021. Allerdings zählt die Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Corona-Sonderregel.
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