Jahreshauptversammlung 2011
Am Mittwoch, 23. März 2011 fand die Jahreshauptversammlung des Vereins Haus und Grund Hilter / Dissen / Bad Rothenfelde im Gasthaus „Zum Keilerwirt“ “ in Dissen – Erpen statt. Der Vorsitzende, Volker Hollenberg, begrüßte 43 Personen und dankte für die erfreuliche zahlreiche Teilnahme. Der Geschäftsführer, Hartmut Brückener gab den Geschäftsbericht des Jahres 2010 ab.
Zum Mietpreisspiegel für Dissen wurde noch erwähnt, dass der neue (Jahr 2011/2012) vorliegt und über die Homepage www.haus-und-grund-hilter.de abrufbar ist. Für Hilter und Bad Rothenfelde gibt es weiterhin keinen Mietpreisspiegel. In der letzten Vorstandssitzung war bekannt geworden, dass die Stadt Versmold Anfragen zu einem Mietkataster mit den Abgabenbescheiden an die Grundeigentümer versendet. Herr Hollenberg gab dieses an die Stadt Dissen als Anregung weiter, was aber durch die Verwaltung sofort abgelehnt wurde.
Herr Brückener erwähnte weiter, dass die Nachfrage nach Mietvertragsformularen groß ist, er wies auf Änderungen bei dem Passus „Schönheitsreparaturen“ hin und dass man bei Mieterwechsel die Mieterselbstauskunft verlangen sollte.
Nebenkostenabrechnungen werden häufig fehlerhaft erstellt, was zu Beschwerden seitens des Mieterbundes Anlass gibt. Herr Brückener prüft diese und ist zu Rat und Hilfe bereit.
Herr Brückener konnte Herrn Klaus Rodefeld als das 350. Mitglied begüßen.
Die Kassenprüfung hat keinen Anlass zur Beanstandung hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit gegeben und dem Vorstand wurde durch einstimmiges Votum der Mitglieder Entlastung erteilt.
Es folgte ein Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung von Rechtsanwalt Rolf Groneick:
Eine Vorsorgevollmacht wird für den Fall erteilt, dass man seine Rechtsgeschäfte nicht mehr selbständig erledigen kann. Wird diese Vorsorge nicht getroffen, bestellt das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer, häufig ist das ein berufsmäßiger Betreuer. Wichtig ist, die Vorsorgevollmacht in gesundem Zustand zu errichten, handschriftlich, mit Ort und Datum versehen und Unterschrift des Vollmachtgebers.Die Vollmacht kann als Generalvollmacht oder aufgeteilt für Geschäfte, persönliche Dinge und medizinische Vorsorge erteilt werden. Es kann eine oder mehrere Personen bevollmächtigt werden (Ehefrau, Kinder). Die Bevollmächtigten sollten über ihre Aufgabe unterrichtet werden, wobei es sich empfiehlt, die Vollmacht erst bei Bedarf auszuhändigen.
Eine notarielle Verhandlungsniederschrift über die Vorsorgevollmacht ist sicherer in der Befolgung, da der Vollmachtgeber notariell belehrt wird.
In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen zum Lebensende nicht mehr durchgeführt werden sollen.