Änderungen 2023
Aktuelles
Im Folgenden werden Änderungen im Jahr 2023 kurz vorgestellt ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
EU-Abstimmung: Sanierungspflicht für ältere Gebäude
Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 für eine strengere Sanierungspflicht für Immobilien gestimmt.
Diese Entscheidung ist Teil des größeren Plans der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Betroffen wären vor allem Eigentümer:innen älterer Gebäude.
Durch eine Pflicht zur Modernisierung sollen der Energieverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoß reduziert werden.
Die Sanierungspflicht soll sich hauptsächlich auf ältere Gebäude konzentrieren, die in der Regel weniger energieeffizient sind.
Der Plan des EU-Parlaments sieht im Detail vor, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ vorweisen müssen.
Bis 2033 soll diese Anforderung dann auf die Energieeffizienzklasse „D“ angehoben werden.
Die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie können Sie Ihrem Energieausweis entnehmen. Sollten Sie noch nicht über einen entsprechenden Ausweis verfügen, haben Sie die Möglichkeit diesen bei Energieberater:innen in Auftrag zu geben.
Vermieter:innen werden an CO2-Abgabe beteiligt
Die eigentlich ab Juni 2022 geplante Aufteilung der CO2-Abgabe auf fossile Heizenergien zwischen Mieter- und Vermieter:innen tritt jetzt ab 1. Januar 2023 in Kraft. Nun übernehmen Sie als Vermieter:in nach einem Stufen-Modell einen Anteil an der Abgabe. Je besser der energetische Zustand Ihrer Mietimmobilie, desto geringer ist Ihr Anteil Bei sehr niedrigem Kohlendioxid-Ausstoß (weniger als 12 Kilo pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr) kann die Abgabe weiterhin komplett auf die Mieter:innen umgelegt werden. Liegt der CO2-Ausstoß bei mehr als 52 Kilo, zahlen Vermietende den Höchstwert von 95 Prozent der Kosten.
Ausnahmen gelten für Immobilien, die beispielsweise wegen Denkmalschutzauflagen nicht oder nur teilweise saniert werden können. Für die Jahresheizkostenabrechnung 2023 müssen Vermieter:innen den CO2-Ausstoß ihrer Immobilie selbst ermitteln und ihren Kostenanteil berechnen. Dafür sollen sie entsprechende Daten zur Unterstützung bekommen.
Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom
Die Energiekrise schlägt im Winter finanziell stark auf die Verbraucher:innen durch. Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme sorgen ab 2023 für finanzielle Entlastung. Zwar werden sie nach aktuellem Stand ab März 2023 formal in Kraft treten. Sie sollen dann aber rückwirkend schon ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten.
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum gelten:
- Ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
- Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
- Bei Fernwärme sollen 9 ½ Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.
Nur für den darüber liegenden Verbrauch haben Sie den meist deutlich höheren, gültigen Vertragspreis zu zahlen.
Übrigens: Um Sie möglichst schnell zu entlasten, wurde auch eine Soforthilfe für Dezember 2022 beschlossen. Der Staat übernimmt für diesen Monat den Abschlag.
Anpassungen bei der Sanierungsförderung
Mit der Aufteilung der CO2-Abgabe soll für Eigentümer:innen von Mietimmobilien ein Anreiz zur energetischen Sanierung geschaffen werden. Sanierungsmaßnahmen werden auch 2023 vom Staat mit günstigen Darlehen und Zuschüssen gefördert, insgesamt 13 Milliarden sind vom Bundeswirtschaftsministerium dafür vorgesehen. Im Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude der KfW-Bank gibt es einige Anpassungen. Dazu gehört unter anderem ein neuer Extra-Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent für die sogenannte serielle Sanierung. Damit ist die Verwendung von vorgefertigten Bauteilen, beispielsweise für Dach oder Fassade, gemeint. Für die Sanierung eines Hauses in besonders schlechtem energetischem Zustand (Worst Performing Building) steigt der Tilgungszuschuss von fünf auf zehn Prozent.
Steuerliche Entlastung bei Photovoltaik
Auch im Bereich Photovoltaik wird 2023 nicht nur gefordert, sondern auch gefördert: Mit dem Ende November 2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz wurde die Ertragssteuer auf die Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen abgeschafft. Dies gilt sogar rückwirkend auch für das Jahr 2022. Anlagen auf Mehrfamilienhäusern fallen unter diese Regelung, wenn ihre Leistung maximal 15 kWh pro Wohneinheit beträgt.
Pflicht zum hydraulischen Abgleich
Mit der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristige Maßnahmen“ (EnSimiMaV) wurde für große Häuser mit zentraler Erdgasheizung der sogenannte hydraulische Abgleich zur Pflicht. Damit wird die Heizungsanlage optimal eingestellt und kann effizienter arbeiten. In Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich bis spätestens 30. September 2023 vorgenommen werden. Eigentümer:innen von Häusern mit mindestens sechs Wohneinheiten haben dafür noch bis zum 15. September 2024 Zeit.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Eine weitere Maßnahme in der Energiekrise: Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Das neue Wohngeld soll etwa 2 Millionen Menschen zugutekommen statt bisher rund 600.000.
Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Sie bekommen es außerdem nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei Ihrer Kommune.
49-Euro-Ticket
Aufs 9-Euro-Ticket aus dem Sommer folgt das dauerhafte 49-Euro-Ticket: Am 1. Mai 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Für 49 Euro pro Monat können Sie damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen – egal wo im Land.
Zu diesem Preis wird das Ticket wird wohl vorwiegend für Berufspendler oder Reisende interessant sein, die auf längeren Strecken unterwegs sind. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit PRO BAHN und VCD Forderungen zum Deutschlandticket formuliert.
Viele Gebäudeversicherungen werden wohl teurer
Die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen werden wohl fühlbar ansteigen.
Hintergründe sind zum einen die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Rund 91.000 versicherte Wohngebäude wurden beschädigt oder zerstört.
Zum anderen belastet die Rekordinflation auch die Versicherer, da bei Reparaturen die Handwerks-, Material- und Baukosten steigen.
Betroffene sollten ihren Beitrag für die Gebäudeversicherung im Blick halten und können - nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich – den Anbieter wechseln.
Viele Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Versicherungsfragen an.